Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketingberatung Webenau

(Inh. Gerhard von Webenau)
Stand: 1. Januar 2008

Gerichtsstand: Amtsgericht Augsburg

§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen, die von der Marketingberatung Webenau (im Folgenden „MBW“ genannt) für den Auftraggeber erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen der MBW und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote von der MBW im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, bei der MBW Dienstleistungen zu beauftragen.
2. Die Dienstleistungen der MBW werden nach dem Werkvertragrecht BGB § 631 ff erbracht.
3. Die MBW übermittelt dem Auftraggeber einen verbindlichen Kostenvoranschlag, dessen vertragliche Einzelheiten im folgenden geregelt werden. Die im Internet genannten Preise stellen lediglich Richtwerte dar.
4. Durch die Bestellung der gewünschten Dienstleistungen im Internet gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werkvertrages ab.

§ 3 Leistungserbringung
1. Gegenstand der Leistungserbringung ist der Entwurf, die Gestaltung und programmtechnische Umsetzung einer computergestützten Präsentation auf Basis von Microsoft Powerpoint.
2. Die Bestandteile der Dienstleistung sind dem von beiden Seiten zu genehmigenden Kostenvoranschlag zu entnehmen.
3. Die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen erfolgt nur, soweit die Bearbeitungskapazitäten der MBW dieses erlauben.

§ 4 Pflichten des Dienstleisters
1. Die MBW verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Präsentation in Microsoft Powerpoint herzustellen und diese dem Auftraggebern auf digitale Weise zu übergeben.
2. Die MBW sichert dem Auftraggeber strikte Vertraulichkeit zu. Alle im Auftrage der MBW handelnden natürlichen und juristischen Personen sowie unsere Erfüllungsgehilfen sind von uns ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet worden. Insbesondere werden keine durch den Auftraggeber im Zuge der Auftragsbearbeitung übermittelten Informationen an Dritte weitergegeben.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt der MBW sämtliche notwendige Informationen zur Verfügung, die von der MBW bei der Erstellung verwertet werden.
2. Zu den vom Auftraggebern bereitzustellenden Inhalten gehören auch einzubindende Basismaterialien wie Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
3. Die einzubindenden Texte sind der MBW gemäß Kostenvoranschlag zur Verfügung zu stellen (siehe Kostenvoranschlag).
4. Der Auftraggeber wird der MBW benötigte Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) gemäß Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der MBW die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Basismaterialien und Inhalte unmittelbar nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
6. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert der MBW, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.
7. Falls die MBW im Verlaufe des Herstellungsprozesses dem Auftraggeber Konzepte oder Entwürfe vorlegt, die den vertraglichen Anforderungen entsprechen (§ 4), verpflichtet sich der Auftraggeber, diese durch schriftliche Erklärung zu genehmigen.

§ 6 Abnahme und Lieferung
1. Nach Fertigstellung der Präsentation stellt die MBW diese in Form einer Vorab-Version dem Auftraggeber vor, entweder mittels Internet oder auf digitalem Wege. Falls der Auftraggeber mit der erbrachten Leistung einverstanden ist, erklärt er dieses verbindlich (Abnahme).
2. Wünscht der Auftraggeber Nachbesserungen, so teilt er dieses der MBW bzw. deren Erfüllungsgehilfen im Zuge der Abnahme mit.
3. Ist der Auftraggeber nicht mit der Leistung einverstanden und wünscht auch keine Nachbesserung, so kann er im Zuge der Abnahme erklären, dass er vom Auftrag zurücktreten möchte.
4. Die Lieferung der endgültigen, funktionsfähigen Präsentation erfolgt nach Abnahme und Abgabe einer Zahlungsverpflichtung seitens des Auftraggebers auf elektronischem Wege.
5. Während der Herstellungsphase ist die MBW berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Präsentation zur Teilabnahme vorzulegen. Für die Teilabnahmen gelten die unter § 6, Abs. 1-3 festgelegten Regelungen.

§ 7 Vergütung
1. Die Parteien vereinbaren eine Vergütung gemäß dem Kostenvoranschlag. Als Kostenvoranschlag gelten ausschließlich jene Angebote, die dem Auftraggeber im Namen der MBW schriftlich oder per E-Mail zugehen.
2. Zusatzaufwendungen. Als vergütungspflichtige Zusatzaufwendungen gelten für jede vereinbarte Vergütungsart jene Aufwendungen, die die MBW vornimmt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Kostenvoranschlags (§ 3 Abs. 2), nach Freigabe von Konzepten oder Entwürfen (§ 5 Abs. 7) oder nach Teilabnahmen (§ 6 Abs. 2) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Aufwendungen werden zu den im Kostenvoranschlag genannten Stundensätzen vergütet.
3. Mehraufwendungen. Unabhängig von der Vergütungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Dienstleisters zu den im Kostenvoranschlag genannten Stundensätzen zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 5 dieses AGB nicht nachgekommen ist.

§ 8 Zahlungsmodalitäten
1. Nach Abnahme der Präsentation wird die MBW dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen. Bei Vollkaufleuten ist die Vergütung fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen.
2. Bei Nicht-Kaufleuten wird die MBW in der Regel eine sofortige Zahlung mittels Kreditkarte oder Lastschrift-Einzug verlangen.
3. Die MBW ist berechtigt, bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen größer als € 1.000,00 dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils abgenommenen Teilleistungen. Die Abschlagsrechnungen sind fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen.
4. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend gemacht. Die MBW behält sich das Recht vor, gegebenenfalls weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
5. Die MBW behält sich vor, für jede erforderliche Mahnung eine Kostenpauschale von 10 Euro zuzüglich Portokosten geltend zu machen.

§ 9 Urheberrechte und Verwertungsrechte
1. Die MBW überträgt dem Auftraggeber sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Präsentation. Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte unter der Bedingung, dass der Auftraggeber die gemäß § 8 geschuldete Vergütung vollständig an die MBW entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß § 8 vom Auftraggebern geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Dienstleister.

§ 10 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel der Präsentation haftet die MBW nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die MBW ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
3. Der Auftraggeber stellt die MBW von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der Präsentation stützen und verpflichtet sich, dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MBW nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Dienstleisters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der MBW gilt.
5. In allen Fällen ist eine Schadenersatzforderung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, jegliche Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Der Gesamtbetrag aller Schadenersatzforderungen, die aus diesem Vertrag gegen den Dienstleister begründet sein können, wird der Höhe nach durch die Höhe des vereinbarten Honorars bzw. Entgelts beschränkt.
7. Alle über die Regelung dieses Abschnitts hinausgehenden Schadenersatzforderungen des Auftraggebers – gleich aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt - sind ausgeschlossen.

§ 11 Fertigstellung der Präsentation
1. Die MBW verpflichtet sich, die Präsentation schnellstmöglich fertig zu stellen. Falls ein fester Liefertermin zugesagt wurde, ist dieser für die MBW nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebern gemäß § 5 dieses Vertrages.
2. Vereinbarte Lieferfristen und -termine begründen keine Fixgeschäfte im Sinne des § 361 BGB.
3. Frist- oder Terminüberschreitungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der vertraglich vereinbarten Fristen bzw. Termine.
4. Bei Frist- oder Terminüberschreitungen, die von der MBW zu vertreten sind, hat der Auftraggeber das Recht, der MBW eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurückzutreten. Alle weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Verzugsschadenersatz oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

§ 12 Kündigung
1. Dieser Vertrag kann von Auftraggeber und der MBW nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall vereinbart, dass:
a) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 5 dieses Vertrages nachhaltig verletzt;
b) der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 8, 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.

§ 13 Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Erbringung der Dienstleistung an die mit der Erbringung der Dienstleistung beauftragen Unternehmen weitergegeben.

§ 14 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Augsburg als Gerichtsstand vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

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